Der Power-Dialer
mit Anlage 1 — Leistungsbeschreibung und Preise des Rufon Dialers
(1) Anbieter ist die FL-ITSERVICE – IT Systemhaus Lehmann / Nienhaus GbR, Hochstr. 17, 41334 Nettetal, vertreten durch ihre Gesellschafter Moritz Lehmann und Tim Nienhaus (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software Rufon Dialer über das Internet (nachfolgend „Dienst“) an den Kunden, einschließlich einer kostenlosen Testphase. Was der Dienst im Einzelnen leistet und kostet, regelt Anlage 1.
(3) Der Dienst wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit einer Anfrage über die Website bittet der Kunde um die Einrichtung eines Testzugangs.
(2) Testphase. Der Anbieter kann dem Kunden einen kostenlosen Testzugang einrichten. Die Dauer wird im Einzelfall vereinbart und dem Kunden mitgeteilt. Die Testphase endet automatisch mit dem mitgeteilten Datum; sie geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über, und es entstehen keine Kosten. Für die Testphase gelten diese Bedingungen mit Ausnahme der §§ 7 und 8.
(3) Kostenpflichtiger Vertrag. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Dienst in Textform bestellt (zum Beispiel per E-Mail oder durch Annahme eines Angebots) und der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder die bestellten Plätze freischaltet. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Bestellung bzw. dem angenommenen Angebot, diesen Bedingungen, Anlage 1 und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(4) Beim ersten Anmelden bestätigt ein Administrator des Kunden, dass er berechtigt ist, für den Kunden zu handeln, und nimmt diese Bedingungen sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag an. Die Bestätigung wird mit Datum, Version und einer Prüfsumme des Wortlauts gespeichert.
(1) Der Anbieter stellt den Dienst in dem in Anlage 1 beschriebenen Umfang zur Nutzung über einen aktuellen Webbrowser bereit und betreibt ihn in einem Rechenzentrum in Deutschland.
(2) Der Dienst ist ein Werkzeug zur Organisation von Telefonaten. Er stellt selbst keine Telefonverbindung her und enthält weder Telefonanschluss noch Gesprächsminuten. Telefoniert wird über das Telefon, das Telefon-Programm oder die Telefonanlage des Kunden; die dabei entstehenden Verbindungskosten trägt der Kunde bei seinem Telefonanbieter.
(3) Der Dienst zeichnet keine Gespräche auf und wertet keine Gesprächsinhalte aus.
(4) Weiterentwicklung. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ergänzen oder ändern, soweit die verarbeiteten Arten personenbezogener Daten und die Zwecke der Verarbeitung in dem Rahmen bleiben, den Ziff. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags beschreibt, und dem Kunden dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen. Anlage 1 beschreibt den Mindestumfang des Dienstes; ergänzte Funktionen werden Teil des Dienstes, ohne dass diese Bedingungen geändert werden müssen. Neue oder wesentlich geänderte Funktionen teilt der Anbieter dem Kunden in Textform oder im Dienst mit (etwa in der Ansicht „Neu in Rufon“).
(5) Wegfall von Funktionen. Eine in Anlage 1 beschriebene wesentliche Funktion entfällt nicht ersatzlos ohne Ankündigung. Entfällt sie oder wird sie wesentlich eingeschränkt, informiert der Anbieter den Kunden mit angemessener Frist vorher in Textform; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
(6) Wann eine Zustimmung nötig ist. Einer Änderung dieser Bedingungen oder des Auftragsverarbeitungsvertrags nach § 12, also der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, bedarf es, wenn der Dienst (a) eine Art personenbezogener Daten verarbeiten soll, die Ziff. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags nicht nennt (etwa Gesprächsaufnahmen oder Standortdaten), (b) Daten zu einem dort nicht genannten Zweck verarbeiten soll (etwa eine Auswertung von Gesprächen durch künstliche Intelligenz), oder wenn sich (c) Rechte und Pflichten zu Lasten des Kunden ändern sollen, insbesondere Preise, Haftung oder Laufzeit. Für das Hinzuziehen oder Ersetzen eines Unterauftragsverarbeiters gilt Ziff. 6 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags (Ankündigung mit Widerspruchsrecht).
(7) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit. Er bemüht sich um einen möglichst ununterbrochenen Betrieb, legt planbare Wartungsarbeiten in nachfrageschwache Zeiten und kündigt sie, wenn möglich, vorher an. Ausfälle aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs oder höhere Gewalt), gelten nicht als Mangel.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst im gebuchten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Dienst wird nach Plätzen abgerechnet. Ein Platz berechtigt genau eine namentlich benannte Person zur Nutzung. Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben oder gemeinsam genutzt werden; technisch ist je Zugang jeweils nur eine gleichzeitige Anmeldung möglich. Scheidet eine Person dauerhaft aus, darf der Kunde den Platz einer anderen Person zuweisen.
(3) Der Kunde darf den Dienst weder Dritten überlassen noch vermieten und keine Maßnahmen ergreifen, die den Betrieb stören, Schutzmechanismen umgehen oder den Dienst automatisiert in einer Weise nutzen, die über die bestimmungsgemäße Bedienung hinausgeht.
(1) Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er die Kontaktdaten, die er in den Dienst lädt, rechtmäßig erhoben hat und rechtmäßig nutzt. Er beachtet insbesondere die Vorgaben für Werbeanrufe (§ 7 UWG: gegenüber Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, gegenüber sonstigen Marktteilnehmern nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung), das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen und das Datenschutzrecht.
(2) Widersprüche. Widerspricht ein Angerufener weiteren Anrufen, trägt der Kunde dies in die Sperrliste des Dienstes ein oder sorgt auf andere Weise dafür, dass diese Person nicht erneut angerufen wird.
(3) Zugang. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, benennt mindestens einen Administrator und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(4) Telefonanlage. Verbindet der Kunde den Dienst mit einer eigenen Telefonanlage, stellt er sicher, dass er zur Nutzung der dafür hinterlegten Zugangsdaten berechtigt ist, und trägt die Verantwortung für Einrichtung, Lizenzen und Kosten der Anlage.
(5) Inhalte. Für Inhalte, die der Kunde hochlädt (etwa Kontaktlisten und Gesprächsleitfäden), ist er verantwortlich. Er stellt sicher, dass sie keine Rechte Dritter verletzen.
(6) Auswertungen je Beschäftigtem. Der Dienst wertet die Tätigkeit der Nutzer auch je Person aus, derzeit im Wettbewerb (Bestenliste und direkter Vergleich mit Punkten, Terminen und Anrufen je Nutzer, sichtbar für alle Nutzer des Kunden) und in der Pipeline, wenn die Auswertung je Mitarbeiter eingeschaltet ist (Abschlüsse je zuständigem Nutzer). Der Kunde ist als Arbeitgeber dafür verantwortlich, diese Auswertungen rechtmäßig einzusetzen, insbesondere seine Beschäftigten darüber zu informieren und, soweit ein Betriebsrat besteht, diesen zu beteiligen. Vor dem Einschalten einer Auswertung je Beschäftigtem prüft der Kunde, ob er dafür seine Beschäftigten informieren, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen oder den Betriebsrat beteiligen muss. Für die Pipeline stellt der Anbieter eine Einstellung bereit, mit der Administratoren die Auswertung je Mitarbeiter ein- und ausschalten können; voreingestellt ist sie aus. Für den Wettbewerb können Administratoren einstellen, ob die Bestenliste Namen zeigt; voreingestellt ist das an. Ohne Namen lassen sich Platz und Zahlen in kleinen Firmen trotzdem einer Person zuordnen; die Auswertung je Person bleibt (Anlage 1). Eine neue Auswertung je Beschäftigtem kündigt der Anbieter vor ihrer Einführung in Textform an; sie ist voreingestellt aus, und Administratoren können sie ein- und ausschalten.
(7) Nimmt ein Dritter den Anbieter wegen einer Nutzung des Dienstes in Anspruch, die der Kunde unter Verstoß gegen diesen § 5 zu vertreten hat, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei.
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist und diesen Bedingungen in Fragen des Datenschutzes vorgeht.
(2) Die Daten des Kunden gehören dem Kunden. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich, um den Dienst zu erbringen, und nicht für eigene Zwecke.
(3) Der Anbieter sichert die Datenbank des Dienstes täglich verschlüsselt. Der Kunde legt die Kontaktlisten, die er hochlädt, selbst in seinen eigenen Systemen vor und ist für deren Sicherung verantwortlich.
(1) Es gelten die im angenommenen Angebot bzw. in der Bestellbestätigung vereinbarten Preise, andernfalls die bei Vertragsschluss gültigen Listenpreise nach Anlage 1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Hat der Kunde die Zahlung für zwölf Monate im Voraus vereinbart, ist es für diese zwölf Monate im Voraus fällig; dafür gilt der in Anlage 1 genannte Nachlass.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ist der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einem Monatsentgelt in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vorübergehend sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten; die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt unberührt.
(1) Der kostenpflichtige Vertrag beginnt mit der Freischaltung der bestellten Plätze und hat eine Laufzeit von zwölf Monaten.
(2) Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Bucht der Kunde während der Laufzeit weitere Plätze hinzu, beginnt für diese Plätze eine eigene Laufzeit von zwölf Monaten ab ihrer Freischaltung; Abs. 2 gilt für sie entsprechend. Die Anzahl der Plätze kann jeweils zum Ende ihrer Laufzeit mit derselben Frist verringert werden.
(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung in Textform wiederholt oder schwerwiegend gegen § 5 Abs. 1 oder 2 verstößt oder mit Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Der Anbieter behebt Mängel des Dienstes innerhalb angemessener Frist, nachdem der Kunde sie in nachvollziehbarer Form gemeldet hat. Er kann einen Mangel auch durch eine gleichwertige Umgehungslösung beseitigen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 10.
(3) Das Recht des Kunden zur Minderung und zur Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Abs. 1 und 2 nur in dem Umfang, der bei einer Wiederherstellung aus der letzten täglichen Sicherung entstanden wäre.
(4) Während einer kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur nach Abs. 1.
(5) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt von diesem § 10 unberührt. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Mit dem Ende des Vertrags endet der Zugang zum Dienst.
(2) Auf Verlangen des Kunden in Textform, das bis zum Vertragsende eingeht, stellt der Anbieter die im Dienst gespeicherten Kontakte, Gesprächsergebnisse und Termine des Kunden sowie seine Karten der Pipeline samt Verlauf in einem gängigen Dateiformat (CSV) bereit.
(3) Die Daten des Kunden werden spätestens 30 Tage nach Vertragsende gelöscht. Für Sicherungskopien gelten die Fristen des Auftragsverarbeitungsvertrags. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (etwa für Rechnungen) bleiben unberührt.
(4) Endet eine Testphase ohne Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags, gelten Abs. 2 und 3 entsprechend; die Frist nach Abs. 3 beginnt mit dem Ende der Testphase.
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Dienstes.
(2) Geänderte Bedingungen werden dem Kunden beim nächsten Anmelden eines Administrators zur Bestätigung vorgelegt. Sie werden erst wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Ein Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit weiter. Beide Seiten können den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; die Kündigungsfrist nach § 8 Abs. 2 gilt dann nicht.
(4) Änderungen der Preise für eine laufende Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Im Verhältnis der Vertragsbestandteile zueinander gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen in Textform, der Auftragsverarbeitungsvertrag (in Fragen des Datenschutzes), Anlage 1, diese Bedingungen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Der Dienst wird unter call.rufon.de über einen aktuellen Webbrowser genutzt. Eine Installation ist nicht erforderlich. Die Nutzung setzt eine Internetverbindung voraus.
Die folgenden Funktionen bilden den Mindestumfang des Dienstes; weitere kann der Anbieter nach § 3 Abs. 4 ergänzen.
Die Anzahl der Anrufe wird vom Anbieter nicht begrenzt.
Nicht Bestandteil des Dienstes sind: Telefonanschluss, Gesprächsminuten und Verbindungskosten; Telefonanlage und deren Lizenzen; Aufzeichnung, Abschrift oder KI-Auswertung von Gesprächen; die Beschaffung von Kontaktdaten; Rechtsberatung.
Anfragen zum Dienst beantwortet der Anbieter werktags per E-Mail an info@fl-itservice.de. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht zugesagt, soweit nicht gesondert vereinbart.
| Anzahl der Plätze im Vertrag | Preis je Platz und Monat (netto) |
|---|---|
| 1 bis 4 | 99,00 € |
| ab 5 | 89,00 € |
| ab 10 | 79,00 € |
Der Preis der erreichten Stufe gilt für alle Plätze des Vertrags. Bei Zahlung von zwölf Monaten im Voraus gewährt der Anbieter einen Nachlass von 10 % auf das Entgelt dieser zwölf Monate. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Anbindung einer 3CX-Anlage ist im Preis enthalten.