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Rufon

Der Power-Dialer

Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO für den Rufon Dialer

1. Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle

  • Betrieb auf Servern der Hetzner Online GmbH im Rechenzentrum Nürnberg; physische Sicherung (Zugangskontrollen, Überwachung) durch den Rechenzentrumsbetreiber.
  • Keine Datenhaltung in Büroräumen des Auftragnehmers.

Zugangskontrolle

  • Administrativer Zugang zum Server ausschließlich per SSH mit Schlüssel; Anmeldung mit Passwort ist abgeschaltet.
  • Automatische Sperre von Adressen nach wiederholten fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen (fail2ban).
  • Firewall: Die Webdienste sind nur aus dem Netz des vorgeschalteten Schutzdienstes erreichbar; die Datenbank nimmt nur lokale Verbindungen an.
  • Nutzer melden sich mit E-Mail-Adresse und Passwort an; eine Zwei-Faktor-Anmeldung (Einmalcode per App) kann aktiviert werden.
  • Passwörter werden ausschließlich als gesalzener bcrypt-Hash gespeichert.
  • Je Zugang ist nur ein Gerät gleichzeitig angemeldet; eine Anmeldung auf einem neuen Gerät beendet die Sitzung auf dem bisherigen. Sitzungen verlieren spätestens nach 30 Tagen ihre Gültigkeit.
  • Begrenzung der Anfragen je Zugang an den Schnittstellen gegen automatisierte Angriffe.

Zugriffskontrolle

  • Rollen Administrator und Nutzer; unternehmensweite Einstellungen, Benutzerverwaltung und das Auskunftswerkzeug sind Administratoren vorbehalten.
  • Zugangsdaten zur Telefonanlage des Kunden und Geheimnisse der Zwei-Faktor-Anmeldung werden in der Datenbank verschlüsselt gespeichert.
  • Zugriff des Auftragnehmers auf Kundendaten nur, soweit für Betrieb, Fehlerbehebung oder eine Weisung des Kunden erforderlich.

Trennungskontrolle

  • Mandantentrennung: jeder Datensatz ist einem Kunden zugeordnet; die Anwendung prüft die Zugehörigkeit bei jedem Zugriff.
  • Zusätzlich erzwingt die Datenbank die Trennung für den überwiegenden Teil der Tabellen mit Kundendaten selbst (Row-Level Security).
  • Getrennte Test- und Produktivpfade; Prüfungen laufen gegen einen eigenen Prüfmandanten ohne Kundendaten.

Verschlüsselung

  • Alle Verbindungen zwischen Browser, Schutzdienst und Server sind per TLS verschlüsselt; der Server erzwingt HTTPS (HSTS).
  • Datensicherungen werden vor der Auslagerung mit AES-256 verschlüsselt (Schlüsselableitung PBKDF2 mit 200.000 Iterationen) und im Tresor zusätzlich verschlüsselt abgelegt.

2. Integrität

Weitergabekontrolle

  • Keine Weitergabe an Dritte außer an die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.
  • Verbindungen zur Telefonanlage des Kunden ausschließlich per HTTPS; Umleitungen auf andere Ziele werden nicht verfolgt.
  • Gespräche werden nicht aufgezeichnet; Gesprächsinhalte gelangen nicht in den Dienst.

Eingabekontrolle

  • Anmeldeprotokoll mit E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Browserkennung und Zeitpunkt; automatische Löschung nach 90 Tagen.
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge, etwa geänderter Durchwahlen und jeder Suche im Auskunftswerkzeug.
  • Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche verschlüsselte Sicherung der Datenbank; die letzten sieben Stände liegen auf dem Server.
  • Auslagerung jeder Sicherung in einen getrennten Speicher (Hetzner Storage Box, Deutschland). Der Zugang des Produktivservers dorthin erlaubt nur das Anhängen neuer Stände: gesicherte Stände können vom Produktivserver aus weder gelöscht noch überschrieben werden.
  • Die Wiederherstellung aus dem ausgelagerten Speicher wurde praktisch erprobt.
  • Überwachung von Erreichbarkeit, Sicherungen und Dienstneustarts alle zehn Minuten mit Alarmierung bei Ausbleiben.
  • Automatische Installation von Sicherheitsaktualisierungen des Betriebssystems.
  • Schutz vor Überlastungsangriffen durch den vorgeschalteten Schutzdienst.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

  • Vor jeder Auslieferung laufen automatisierte Prüfungen; neue Fassungen werden zuerst auf einem Testpfad geprüft und nur ohne Befund übernommen.
  • Regelmäßige Prüfungen von Mandantentrennung, Rechtevergabe und Löschfristen mit Gegenproben.
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: keine Gesprächsaufzeichnung, keine KI-Auswertung, automatische Löschfrist voreingestellt.
  • Dokumentierte Anleitung zum Wiederaufbau des Systems.
  • Löschung von Sicherungsständen spätestens sechs Monate nach ihrer Erstellung (Ziff. 9 Abs. 3 des Auftragsverarbeitungsvertrags).
Version 4.0 · Stand: 16.09.2026
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