Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO für den Rufon Dialer
1. Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle
- Betrieb auf Servern der Hetzner Online GmbH im Rechenzentrum Nürnberg; physische Sicherung (Zugangskontrollen, Überwachung) durch den Rechenzentrumsbetreiber.
- Keine Datenhaltung in Büroräumen des Auftragnehmers.
Zugangskontrolle
- Administrativer Zugang zum Server ausschließlich per SSH mit Schlüssel; Anmeldung mit Passwort ist abgeschaltet.
- Automatische Sperre von Adressen nach wiederholten fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen (fail2ban).
- Firewall: Die Webdienste sind nur aus dem Netz des vorgeschalteten Schutzdienstes erreichbar; die Datenbank nimmt nur lokale Verbindungen an.
- Nutzer melden sich mit E-Mail-Adresse und Passwort an; eine Zwei-Faktor-Anmeldung (Einmalcode per App) kann aktiviert werden.
- Passwörter werden ausschließlich als gesalzener bcrypt-Hash gespeichert.
- Je Zugang ist nur ein Gerät gleichzeitig angemeldet; eine Anmeldung auf einem neuen Gerät beendet die Sitzung auf dem bisherigen. Sitzungen verlieren spätestens nach 30 Tagen ihre Gültigkeit.
- Begrenzung der Anfragen je Zugang an den Schnittstellen gegen automatisierte Angriffe.
Zugriffskontrolle
- Rollen Administrator und Nutzer; unternehmensweite Einstellungen, Benutzerverwaltung und das Auskunftswerkzeug sind Administratoren vorbehalten.
- Zugangsdaten zur Telefonanlage des Kunden und Geheimnisse der Zwei-Faktor-Anmeldung werden in der Datenbank verschlüsselt gespeichert.
- Zugriff des Auftragnehmers auf Kundendaten nur, soweit für Betrieb, Fehlerbehebung oder eine Weisung des Kunden erforderlich.
Trennungskontrolle
- Mandantentrennung: jeder Datensatz ist einem Kunden zugeordnet; die Anwendung prüft die Zugehörigkeit bei jedem Zugriff.
- Zusätzlich erzwingt die Datenbank die Trennung für den überwiegenden Teil der Tabellen mit Kundendaten selbst (Row-Level Security).
- Getrennte Test- und Produktivpfade; Prüfungen laufen gegen einen eigenen Prüfmandanten ohne Kundendaten.
Verschlüsselung
- Alle Verbindungen zwischen Browser, Schutzdienst und Server sind per TLS verschlüsselt; der Server erzwingt HTTPS (HSTS).
- Datensicherungen werden vor der Auslagerung mit AES-256 verschlüsselt (Schlüsselableitung PBKDF2 mit 200.000 Iterationen) und im Tresor zusätzlich verschlüsselt abgelegt.
2. Integrität
Weitergabekontrolle
- Keine Weitergabe an Dritte außer an die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.
- Verbindungen zur Telefonanlage des Kunden ausschließlich per HTTPS; Umleitungen auf andere Ziele werden nicht verfolgt.
- Gespräche werden nicht aufgezeichnet; Gesprächsinhalte gelangen nicht in den Dienst.
Eingabekontrolle
- Anmeldeprotokoll mit E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Browserkennung und Zeitpunkt; automatische Löschung nach 90 Tagen.
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge, etwa geänderter Durchwahlen und jeder Suche im Auskunftswerkzeug.
- Protokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Tägliche verschlüsselte Sicherung der Datenbank; die letzten sieben Stände liegen auf dem Server.
- Auslagerung jeder Sicherung in einen getrennten Speicher (Hetzner Storage Box, Deutschland). Der Zugang des Produktivservers dorthin erlaubt nur das Anhängen neuer Stände: gesicherte Stände können vom Produktivserver aus weder gelöscht noch überschrieben werden.
- Die Wiederherstellung aus dem ausgelagerten Speicher wurde praktisch erprobt.
- Überwachung von Erreichbarkeit, Sicherungen und Dienstneustarts alle zehn Minuten mit Alarmierung bei Ausbleiben.
- Automatische Installation von Sicherheitsaktualisierungen des Betriebssystems.
- Schutz vor Überlastungsangriffen durch den vorgeschalteten Schutzdienst.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- Vor jeder Auslieferung laufen automatisierte Prüfungen; neue Fassungen werden zuerst auf einem Testpfad geprüft und nur ohne Befund übernommen.
- Regelmäßige Prüfungen von Mandantentrennung, Rechtevergabe und Löschfristen mit Gegenproben.
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: keine Gesprächsaufzeichnung, keine KI-Auswertung, automatische Löschfrist voreingestellt.
- Dokumentierte Anleitung zum Wiederaufbau des Systems.
- Löschung von Sicherungsständen spätestens sechs Monate nach ihrer Erstellung (Ziff. 9 Abs. 3 des Auftragsverarbeitungsvertrags).
Version 4.0 · Stand: 16.09.2026
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